EU-Auflagen für die Datensammler Google & Co.
Wednesday, April 9th, 2008Der Bericht trägt den Titel „Opinion on data protection issues related to search engines“, umfasst– mit Deckblatt und Inhaltsverzeichnis – 29 Seiten und stammt von der Artikel 29 Arbeitsgruppe der EU-Kommission (ARTICLE 29 DATA PROTECTION WORKING PARTY). Ihr gehören Datenschützer aus ganz Europa an, die in den vergangenen Monaten an diesem Bericht gearbeitet haben, in dem die Suchmaschinen und ihr Verhältnis zu Datenschutz unter die Lupe genommen wurde. Suchmaschine & Datenschutz – klingt fast ein wenig nach Widerspruch, wenn ich an meine Recherchen denke… Google und Doubleclick, Microsoft und Yahoo – es geht rund im Suchmaschinen-Business. Nicht nur, was die Aquisitionen anlangt.
Werden die Forderungen, die die Artikel 29-Gruppe ausgearbeitet hat, Realität und zu EU-Auflagen, so hat das enorme Konsequenzen auf Google & Co. Das von der Artikel 29-Gruppe vorgeschlagene Maßnahmenpaket bestätigt jedenfalls die in der “Google-Falle” aufgezeigten Missstände.
Dubiose Datensammlungen
Einer der größten Missstände sei die unkontrollierte Datensammelleidenschaft. Google & Co. sammeln zu viele personenbezogene Daten und begründen nicht, warum sie diese Informationen überhaupt brauchen. Zudem würden die gesammelten Infos viel zu lange gespeichert – manche Betreiber sogar auf unbestimmte Zeit. Ein Speicherzeitraum von sechs Monaten sei absolut ausreichend. Ein Speicherzeitraum darüber hinaus ist nicht gerechtfertigt.
Exzessive Speicherdauer
Google speichert die Daten sogar 18 Monaten. Die Datenschützer fordern nun, dass die Suchmaschinen demonstrieren und erklären, warum diese lange Speicherung notwendig ist. In einer ersten Stellungnahme hat Peter Fleischer, oberster „Datenschützer“ Googles auf die 18 Monate Speicherung beharrt – nur so könnte die Suchqualität aufrecht erhalten bleiben.
Zu lange Haltbarkeit von Cookies
Kritisiert werden von der Artikel 29-Gruppe die Cookies, die die Suchmaschinen auf unseren Rechnern installieren. Cookies sind Protokolldateien, die während des Surfens auf den Computer geladen werden, uns eine unverwechselbare Identitäts-Nummer verpassen, unser Surfverhalten mitprotokollieren und diese Infos dem Webseiten-Betreiber zukommen lassen. Mache Cookies sind einige Jahrzehnte gültig. Sprich, wenn man sie nicht löscht, ist man über Jahrzehnte wieder erkennbar (theoretisch, da vorher wohl der Computer gewechselt wird.)
Benutzerprofile
Und diese Informationen, die diese Cookies sammeln, lassen genaueste Nutzer-Profile zu. Vor allem dann, wenn sie mit Informationen aus anderen Quellen angereichert werden – was ja, wie auch in der Google Falle erklärt wird, der Fall ist – man denke an die vielen Patente, die etwa Google in den Kategorien User-Tracking, User-Analyzing etc. besitzt.
Recht auf Datenbank-Korrektur
Noch genauer sind die Informationen von regisrierten Nutzern. Diese sollten nach Ansicht der Artikel29-Gruppe Zugang zu ihren Datensammlungen haben, damit sie sie löschen, korrigieren oder aktualisieren können.
Auf Google & Co. kommen schwere Zeiten zu, in den kommenden Wochen wird die unbegründete und unkontrollierte Datensammelleidenschaft noch mehrmals Thema sein. Mit Garantie.